Das Wertpapierrecht ist ein Rechtsgebiet des öffentlichen Rechts und ein Unterzweig des Finanzrechts, Bankrechts und des Kapitalmarktrechts. Es handelt sich um die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die sich mit Wertpapieren, dem Wertpapierhandel und -erwerb (siehe Wertpapierhandelsgesetz), mit Vorgaben für Prospekte von Wertpapieren (siehe Wertpapierprospektgesetz, Kapitalmarktgesetz) und der Kontrolle von Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder Wertpapierfirmen sowie Finanztermingeschäften, aber auch mit dem Verbraucherschutz des Anlegers befassen.