Das Strafrecht befasst sich mit dem Schutz von Rechtsgütern, die durch menschliches Verhalten beeinflusst werden. Durch die Definition von bestimmten Strafnormen, sollen Menschen davon abgehalten werden, rechtswidrig zu Handeln – zudem sind die Rechtsnormen dazu gedacht, rechtskonformes Verhalten zu fördern. Als selbstständiger Teil des öffentlichen Rechts ist das Strafrecht für Sanktionen zuständig, die durch schuldhaftes unrechtliches Handeln erforderlich werden. Der dem Beschuldigten in einem Strafverfahren zur Seite gestellte Verteidiger nennt man Strafverteidiger. Laut Grundgesetz gehört die Regelung folgender Normen zum Strafrecht: materielles Strafrecht (Voraussetzungen), formelles Strafrecht, Strafprozessrecht (Verfahren), Strafvollzugsrecht (Vollzug).
Im materiellen Strafrecht wird der Tatbestand als Voraussetzung einer Strafbarkeit und die rechtlichen folgen beschrieben. Die gesetzlichen Regelungen sind im Strafgesetzbuch (StGB) sowie in weiteren nebenstrafrechtlichen Bestimmungen definiert, zum Beispiel im Arzneimittelgesetz.
Das Strafverfahrensrecht wird im formellen Strafrecht geführt – es umfasst die Art und Weise der Durchsetzung materiellen Strafrechts. Eine bekannte Quelle des Strafverfahrensrechtes ist die Strafprozessordnung.
Das Strafvollzugsrecht regelt den Strafvollzug, d.h. den tatsächlichen Vollzug einer verhängten Freiheitsstrafe in einem Gefängnis, d.h. in einer Justizvollzugsanstalt (JVA).
Unsere Anwaltskanzlei Georgios N. Lampadakis & Associates befasst sich indikativ mit folgenden Bereichen von Strafverfahren:
Unternehmensbetrug, Insiderhandel und Marktmanipulation