Unsere Anwaltskanzlei berät und vertritt Sie in Ihrem besten Interesse und auf kompetente Weise bei der Abwicklung des Eigentumsübergangs nach dem Tod (auch international) sowie bei der Ausarbeitung maßgeschneiderter Testamente und dauerhafter Vollmachten.
Erbschaftsstreitigkeiten
Erben müssen sich möglicherweise gegen Ansprüche auf gesetzliche Anteile und Testamentgeschenke verteidigen. Gegen sie können auch Ansprüche von zunächst unbekannten Gläubigern des Erblassers geltend gemacht werden, so dass zumindest das Eigenvermögen der Erben geschützt werden muss. Wir verteidigen Sie gegen solche Ansprüche und machen solche Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht geltend. Wir unterstützen Miterben bei der Verwaltung und Auflösung der Erbengemeinschaft.
Strukturierung während der Lebensdauer
Um Erbrechtsstreitigkeiten zu minimieren, entwerfen wir für Sie steueroptimierte Nachfolgemodelle. Testamente, Erbschaftsvereinbarungen und Abtretungsvereinbarungen während der gesamten Lebensdauer müssen die individuellen Umstände berücksichtigen und maßgeschneiderte Lösungen erfordern. Die Reihenfolge der Ausführung eines Testaments, die wir ebenfalls ausführen, kann die Ausführung des letzten Testaments sicherstellen. Die vollständige Beratung umfasst auch die Ausarbeitung von Testamenten und dauerhaften Vollmachten, bei denen Standardvorlagen keine Option sind und die insbesondere für Unternehmer individualisiert werden müssen.
Internationales Erbrecht
Aufgrund der besonderen Mobilität zahlreicher Mandanten gewinnt das internationale Erbrecht immer mehr an Bedeutung. Auch Vermögenswerte eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland können der ausländischen Gerichtsbarkeit unterliegen. Diese Besonderheiten können unter anderem zur rechtlichen Umgehung deutscher Aktiengesetze oder zur Steueroptimierung genutzt werden. Wir beraten unsere Mandanten bei der Übergabe von Eigentum vor und nach dem Tod.