Unsere Anwaltskanzlei vertritt Mandaten in allgemeinen Zivilprozessen sowie bei der Beilegung von Streitigkeiten in Bezug auf Verträge, zivilrechtliche Fahrlässigkeit, Produkthaftung, Schutz von Eigentum, Familienstreitigkeiten, Betrug, Lizenzen, Agentur, Eigentum und Geldrückforderung.
Das Verfahrensrecht unterscheidet sich vom materiellen Recht, das die Rechte und Pflichten des Einzelnen schafft, definiert und regelt. Grundgesetz, Gesetze und Gerichtsentscheidungen bilden die Grundlage für ein substanzielles Zivilrecht in Fragen wie Verträgen, Gerichtsverfahren und Nachlassverfahren. Das Verfahrensrecht schreibt die Methoden vor, mit denen Einzelpersonen materielle Gesetze durchsetzen können. Das Hauptanliegen des Verfahrensrechts ist die faire, geordnete, effiziente und vorhersehbare Anwendung materieller Gesetze. Verfahrensanweisungen finden sich in Gerichtsbestimmungen, in Gesetzen und in Gerichtsentscheidungen.